Der Text des
Frauenvolksbegehrens
Die UnterzeichnerInnen des Frauen-Volksbegehrens fordern den
Beschluss folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu
verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit
zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligungen von Frauen.
Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche
Maßnahmen herzustellen:
1 Unternehmen
erhalten Förderung und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen
auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten
sind.
2
Gleicher
Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von S
15.000,- brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepasst wird, zu sichern.
3 Teilzeitarbeit
und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen
Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
4 Keine
Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
5
Die
Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden.
Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung
zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
6
Jeder
Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die
Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller
Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich
abzusichern.
7
Zwei
Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen.
8
Gesetzlich
garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes
mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
9
Ausdehnung
der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
10
Jeder
Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen
darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür
Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
11
Keine
weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche
Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist."
Parteien
& Frauen-Volksbegehren
Für die Einleitung eines Volksbegehrens
sind laut österreichischer Bundesverfassung entweder mindestens 100.000 Unterschriften
oder die Unterzeichnung von mindestens 8 Abgeordneten des Nationalrates notwendig.
Unterstützung erhielt das
Frauen-Volksbegehren von den SPÖ-Frauen, den Grünen und den Liberalen.
644.665 Menschen
unterschrieben das Frauen-Volksbegehren, davon etwa 45% Frauen.
Die
rund 645.000 Frauen-Volksbegehren-Unterschriften setzten sich wie folgt zusammen
37 Prozent SPÖ-WählerInnen,
9 Prozent ÖVP-WählerInnen,
4 Prozent FPÖ-WählerInnen,
15 Prozent Grün-WählerInnen
und
13 Prozent von den Liberalen.
21 Prozent waren
NichtwählerInnen der Nationalratswahl 1995. |